Ratgeber
Vorabankündigung bei der SEPA-Lastschrift
Was eine Vorabankündigung ist, welche Frist als Orientierung gilt und wie Lexware-Einzug den Versand unterstützt.
Was ist die Vorabankündigung?
Bei der SEPA-Basislastschrift kündigt der Zahlungsempfänger dem Zahler üblicherweise vorab an, dass und in welcher Höhe ein Einzug erfolgen wird. Diese Vorabankündigung, teilweise auch Pre-Notification genannt, informiert den Kunden rechtzeitig vor der Kontobelastung.
Standardfrist von 14 Kalendertagen
Als Orientierung gilt für die Vorabankündigung eine Standardfrist von 14 Kalendertagen vor dem Einzug. Diese Frist lässt sich durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger und Zahler verkürzen. Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall, insbesondere bei individuell abweichenden vertraglichen Vereinbarungen.
Wie Lexware-Einzug die Vorabankündigung unterstützt
Lexware-Einzug bietet die Möglichkeit, vor einem geplanten Einzug optional eine Vorabankündigung per E-Mail an den Kunden zu versenden. Ergänzend kann bereits die Rechnung selbst einen Hinweis auf den bevorstehenden SEPA-Einzug enthalten. Ob und mit welchem zeitlichen Vorlauf Sie die Vorabankündigung versenden, legen Sie in den Einzugseinstellungen Ihres Firmenaccounts fest.
Wie der Einzug technisch abläuft, beschreibt die Seite Lexware Office Lastschrift einziehen. Wie Mandatsreferenzen dabei vergeben werden, erläutert der Artikel Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer.
Einordnung
Dieser Artikel dient als allgemeine Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Unsicherheiten zur Fristberechnung oder zur vertraglichen Gestaltung der Vorabankündigung empfiehlt sich die Abstimmung mit einer rechtlichen Beratung. Wie sich die Vorabankündigung in die übrigen Fristen des Einzugs einfügt, zeigt der Artikel Fristen und Vorlaufzeiten bei der SEPA-Basislastschrift.