Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Dieses Dokument ist ein Entwurf. Es ist vor Veröffentlichung rechtlich prüfen zu lassen und an die tatsächlichen vertraglichen Gegebenheiten anzupassen.
1. Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung Lexware-Einzug durch Unternehmen, die einen eigenen Lexware-Office-Account nutzen. Lexware-Einzug richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, nicht an Verbraucher.
2. Leistungsumfang
Lexware-Einzug stellt eine Oberfläche bereit, über die Rechnungs- und Kundendaten aus dem Lexware-Office-Account des Kunden synchronisiert, mit einem vom Kunden selbst verbundenen Stripe-Konto zusammengeführt und für den SEPA-Lastschrifteinzug vorbereitet werden. Lexware-Einzug führt die Zahlung nicht selbst aus, sondern steuert den Ablauf zwischen Lexware Office und Stripe. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung.
3. Registrierung und Firmenaccount
Die Nutzung von Lexware-Einzug setzt die Registrierung eines Firmenaccounts voraus. Der Kunde hat die bei der Registrierung angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und aktuell zu halten.
4. Mitarbeiterzugänge
Der Kunde kann innerhalb seines Firmenaccounts Mitarbeiter einladen. Im Starttarif UNLIMITED START ist die Anzahl der Mitarbeiterzugänge nicht begrenzt. Jeder Mitarbeiter erhält einen eigenen, persönlichen Login und ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sowie die Zwei-Faktor-Authentifizierung vertraulich zu behandeln.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass für jede Rechnung, die er über Lexware-Einzug per SEPA-Lastschrift einziehen möchte, ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat des jeweiligen Zahlungspflichtigen vorliegt. Lexware-Einzug holt keine Mandate ein und prüft deren rechtliche Wirksamkeit nicht. Der Kunde ist zudem verantwortlich für die Richtigkeit der in Lexware Office hinterlegten Rechnungs- und Kundendaten sowie für die Einhaltung der ihn treffenden gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem SEPA-Lastschriftverfahren.
6. Verhältnis zu Stripe und Lexware Office
Für die Nutzung von Lexware-Einzug ist ein eigenes Stripe-Konto sowie ein eigener Lexware-Office-Account des Kunden erforderlich. Stripe und Lexware Office sind eigenständige Drittanbieter mit eigenen Vertragsbedingungen, die neben diesen AGB gelten. Lexware-Einzug ist kein Produkt der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG und steht in keinem Vertrags- oder Vertretungsverhältnis zu Stripe, Inc. oder der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG.
7. Preise und Abrechnung
Der Starttarif UNLIMITED START wird zu einem Preis von 25 € je vier Wochen angeboten und beinhaltet unbegrenzte SEPA-Einzüge sowie unbegrenzte Mitarbeiterzugänge. Die Abrechnung erfolgt jeweils für Zeiträume von vier Wochen. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, soweit nicht anders angegeben. [Platzhalter: USt-Ausweis final festlegen]
8. Laufzeit und Kündigung
Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden über den Firmen- beziehungsweise Abonnementbereich seines Accounts zum Ende der jeweils laufenden vierwöchigen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Verfügbarkeit
Wir bemühen uns um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Lexware-Einzug, sichern jedoch keine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit zu. Wartungsarbeiten sowie Ausfälle bei Drittanbietern wie Lexware Office oder Stripe können die Verfügbarkeit beeinträchtigen.
10. Haftung
[Platzhalter: Haftungsregelung durch einen Rechtsanwalt formulieren lassen, insbesondere zu Haftungsbeschränkungen, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz]
11. Datenschutz
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Lexware-Einzug ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
12. Änderungen dieser AGB
Wir behalten uns vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist. Über Änderungen werden Kunden in geeigneter Form informiert.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sitz des Anbieters ist Monheim am Rhein. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.